AI Recruiting

KI-Verordnung

Die KI-Verordnung und das Bewerbungs-Screening

Wenn Software mitentscheidet, wer zum Gespräch eingeladen wird, stuft die KI-Verordnung sie als Hochrisiko ein. Diese Seite erklärt, was das praktisch heißt, ab wann es gilt und was Sie einen Anbieter vor dem Kauf fragen sollten.

Zuletzt geprüft: 13. September 2026 · Quelle für die Fristen

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Ja, Screening fällt darunter

Anhang III der KI-Verordnung nennt acht Bereiche, in denen ein KI-System als hochriskant gilt. Einer davon ist Beschäftigung: Personalbeschaffung und Auswahl, einschließlich der Filterung von Bewerbungen und der Bewertung von Bewerberinnen und Bewerbern.

Das betrifft Bewerbungs-Screening unmittelbar. Ob das Werkzeug die endgültige Entscheidung trifft, spielt keine Rolle — die Filterung von Bewerbungen steht ausdrücklich im Text. Ein Stichwortfilter, der Kandidaten sortiert, fällt genauso darunter wie ein Sprachmodell.

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Das Datum: 2. Dezember 2027

Das hat sich kürzlich geändert, und vieles im Netz ist nicht mehr aktuell. Die Pflichten für Hochrisikosysteme nach Anhang III waren ursprünglich für den 2. August 2026 vorgesehen. Das KI-Omnibus-Paket — politische Einigung am 7. Mai 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026 — hat sie auf den 2. Dezember 2027 verschoben.

Heute ist also nichts überfällig. Entscheidend ist: Die Systeme, die jetzt beschafft werden, sind die Systeme, die dann laufen. Ein Screening-Werkzeug, das dieses Jahr ohne Dokumentation, Protokollierung und menschliche Aufsicht gewählt wird, muss ersetzt oder umgebaut werden — und das ist deutlich teurer, als es gleich richtig zu machen.

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Was die Verordnung tatsächlich verlangt

Sechs Bereiche, in einfacher Sprache. Nichts davon ist exotisch; das meiste tut ein gut gebautes System ohnehin.

Risikomanagement

Ein dokumentierter Prozess dafür, was schiefgehen kann und was dagegen getan wird — laufend gepflegt, nicht einmal geschrieben.

Daten-Governance

Die Daten zur Bewertung von Menschen müssen relevant und repräsentativ sein und auf Verzerrungen geprüft werden. Beim Screening gehören die Kriterien selbst dazu.

Technische Dokumentation

Eine schriftliche Beschreibung der Funktionsweise, vollständig genug, dass eine Aufsichtsbehörde oder ein Prüfer die Logik nachvollziehen kann.

Aufzeichnungspflichten

Automatische Protokolle darüber, was das System getan hat, für einen definierten Zeitraum aufbewahrt, damit eine frühere Entscheidung rekonstruierbar bleibt.

Transparenz und menschliche Aufsicht

Die anwendenden Personen müssen verstehen, was herauskommt, und es überstimmen können. Aufsicht muss praktisch möglich sein, nicht nur auf dem Papier erlaubt.

Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit

Konsistente Leistung, vernünftiges Verhalten bei fehlerhaften Eingaben und Widerstandsfähigkeit gegen Manipulation — auch gegen Versuche, die in den verarbeiteten Dokumenten versteckt sind.

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Neun Fragen an einen Anbieter

Stellen Sie diese Fragen vor der Unterschrift. Wer sie heute nicht beantworten kann, wird es im Dezember 2027 auch nicht können.

  1. Können Sie mir für eine Bewerbung zeigen, warum genau diese Punktzahl entstanden ist?
  2. Wo liegen die Kriterien, und wer darf sie ändern — Sie oder wir?
  3. Erzeugt das Modell die Punktzahl, oder wird sie aus den Modellangaben berechnet?
  4. Was passiert, wenn das Modell etwas Ungültiges oder Unsinniges zurückgibt?
  5. Was macht das System mit einem Lebenslauf, in dem versteckte Anweisungen an das Modell stehen?
  6. Was wird protokolliert, wie lange, und können wir es exportieren?
  7. Welcher Anbieter verarbeitet den Lebenslauftext, in welchem Land, und was wird gespeichert?
  8. Kann ein Mensch eine Entscheidung überstimmen, und wird das festgehalten?
  9. Welche technische Dokumentation übergeben Sie, und in welcher Form?

Wie dieses System dazu gebaut ist

Das ist keine nachträgliche Compliance. Die folgenden Entscheidungen wurden getroffen, weil sie besseres Screening ergeben — dass sie zu den Anforderungen passen, ist die Folge.

Menschliche AufsichtDas System sortiert und begründet. Es entscheidet nicht. Jede Absage trägt eine schriftliche Begründung, gerade damit ein Mensch sie überstimmen kann und sieht, was er überstimmt.
TransparenzZu jeder Kriteriumsbewertung gehört ein Zitat aus dem Lebenslauf. Keine Zahl steht ohne Beleg da.
Daten-GovernanceDie Kriterien sind eine vorab schriftlich vereinbarte Tabelle — sichtbar, prüfbar und vom Kunden änderbar, nicht im Code vergraben.
AufzeichnungJeder Durchlauf wird protokolliert: Eingaben, Bewertungen, Belege, Entscheidungen und die verwendete Kriterienversion.
RobustheitFehlerhafte Dateien werden vor jedem Modellaufruf aussortiert und namentlich protokolliert. Liefert das Modell Ungültiges, bricht der Durchlauf hörbar ab, statt eine Zahl zu erfinden.
ManipulationsschutzIn einem Lebenslauf versteckte Anweisungen werden ignoriert und in einem eigenen Feld wörtlich zitiert — der Versuch erscheint im Bericht, statt die Bewertung zu verändern.
Technische DokumentationTeil des Compliance-Pakets: Systembeschreibung, Risikonotizen, Aufsichtskonzept und Protokollierungsmodell.

Dies ist keine Rechtsberatung

Diese Seite ist eine praktische Zusammenfassung, geschrieben von einem Ingenieur, nicht von einer Juristin. Ob ein konkreter Einsatz konform ist, beurteilt Ihre eigene Rechtsberatung; die Verantwortung teilen sich Anbieter und einsetzende Organisation. Angeboten wird hier ein System, das so gebaut ist, dass diese Gespräche kurz ausfallen — samt der Dokumentation dafür.

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